Angelbestimmungen
Fangmenge pro Angeltag:
2 Karpfen ab 35cm
2 Schleien ab 26cm
2 Forellen ab 26cm
1 Hecht oder 1 Zander ab 60cm
- Für Flur- und Umweltschäden ist der Karteninhaber haftbar.
- Das Angeln erfolgt auf eigene Gefahr, eine Haftung der Angelfreunde Blumenthal e.V. ist ausgeschlossen.
- Fischereiaufsehern und den Vorständen des Vereins sind nach Aufforderung der Fischereischein und der Erlaubnisschein vorzuzeigen.
- Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar und gilt nur mit dem Fischereischein.
- Fangergebnisse müssen sofort in die Fangliste eingetragen werden.
- Es darf mit 2 Handangeln vom Ufer aus gefischt werden.
- Außerhalb der gesetzlichen Schonzeiten, der Schonmaße und der Fangbeschränkungen sind die Vereinsbestimmungen zu beachten und Folge zu leisten.
- Die Verwendung von mehreren Vorfächern bzw. Anbissstellen ist untersagt.
- Die tägliche Angelzeit ist von 0 Uhr bis 24 Uhr. Auf den Schutz der Zugänge zu den Angelplätzen wird besonders hingewiesen.
- Die Angelplätze sind sauber zu halten.
- Das Einbringen von Fischen aus anderen Gewässern ist verboten.
- Raubfische dürfen ab dem 01.09. gefangen werden. (für Mitglieder ab 01.06 frei)
- Graskarpfen sind sofort und schonend zurückzusetzen. (gilt nicht für Mitglieder)
- Untermaßige oder außerhalb der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
- Brachsen und Güstern sind dem Gewässer zu entnehmen.
Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen und vorstehenden Bestimmungen wird der Erlaubnisschein ohne Entschädigung eingezogen.
Schonzeiten und Schonmaße 2024
Landesfischereiverband